Wir öffneten die Tür und es war... kuschelig warm. Das Aufheizprogramm lief auf vollen Touren. Ich legte meine kalte Hand auf den wohlig warmen Fußboden und genoss das Gefühl, dass es voran geht.
Aktuell ist im HWR die Heizung installiert und der Wasserspeicher fehlt noch. Die Heizung draußen ist sehr leise und kaum zu hören. Doch im Haus - speziell im HWR - hört man die Heizung im Aufheiz-Programm ordentlich arbeiten und brummen. Mal sehen, wie sich das im Alltag entwickelt.
Die Inbetriebnahme der Fußboden Heizung erfolgte und erfolgt so...
"Zur ersten Aufheizung müssen die Anlage gefüllt, die Heizkreise entsprechend der Berechnung abgeglichen, die witterungsgeführte Regelanlage in Funktion sein und zur Begrenzung der maximalen Vorlauftemperatur ggf. ein Begrenzungsthermostat angeschlossen und eingestellt sein.Das erste Aufheizen bezeichnet man als „Funktionsheizen“. Die Belegreife für die Aufbringung der Bodenbeläge wird unter Umständen erst in einem anschließenden zweiten Heizen, dem „Belegreifheizen“, erreicht. Mit dem „Funktionsheizen“ soll sichergestellt werden, dass die Anlage einwandfrei funktioniert und vor Aufbringung der Bodenbeläge die einwandfreie Ausdehnung des Estrichs ohne Risse gewährleistet ist.Das erste Heizen beginnt in der Regel mit einer Vorlauftemperatur von 25°C, die drei Tage zu halten ist. Danach wird die Vorlauftemperatur auf den geplanten max. Wert erhöht und weitere vier Tage gehalten. Danach kann die Heizung abgeschaltet werden."
Als wir dann im HWR standen, stellte ich fest, dass die Heizung an den Heizungsstromzähler angeschlossen ist, obwohl unser Elektriker meinte, dass dies nicht gut ist, da dieser Zähler zwischenzeitlich durch den Energieversorger abgeschaltet wird. Also werde ich Montag bei unserem Elektriker anrufen und fragen, wie es sein kann, dass die Heizung nun doch daran angeschlossen wurde.
Die Woche haben wir die Kündigungsbestätigungen für Wohnung und Stellplatz bekommen. Es ist also offiziell. Wohnungsübergabe ist am 29.02.2016. Außerdem bekamen wir auch die Kündigungsbestätigung für unseren Telefon-, Internet- und Fernsehanschluss. Doch das Problem ist, dass diese nicht zum 29.02. sondern zum 29.05.2016 bestätigt wurde. Als ich bei der Kundenhotline anrief, klärte mich der Herr am Telefon darüber auf, dass die außerordentliche Kündigung (da wir nicht weiter versorgt werden können) nicht mit der 3-Monats-Frist entgegengenommen wurde, da ich keinen Nachweis geliefert hatte, dass wir umziehen werden. Ein Nachweis wird in Form einer "Ummeldebestätigung" gefordert. Als ich ihm erklärte, dass ich diese Ummeldebestätigung nur einreichen könnte, wenn wir umgezogen wären und nicht im Voraus, verstand er das Problem, sagte dann, dass wir die Ummeldebestätigung später einreichen sollten und dann über die Beschwerdestelle gehen sollen, um unser Geld wieder zu bekommen. DAS soll die Lösung sein??? Ich meinte, dass ich gerne bei dem Anbieter bleiben würde, doch er mich eben nicht versorgen könnte. Daraufhin wollte er mich an die Umzugsabteilung weiterleiten. Er wünschte mir einen schönen Abend und stellte mich in die Warteschleife. Zehn Sekunden später, wurde ich aus der Leitung geschmissen... Herzlichen Glückwunsch.
Also werde ich Montag selbst nochmal in der Umzugshotline anrufen und schauen, wie ich nun weiter vorgehen muss.
Nachtrag vom 23.11.2015
Ich habe mit unserem Elektriker telefoniert. Sie haben - nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber - eine Brücke in den Zähler eingebaut, so dass er sich nicht automatisch abschaltet. Dem Dehnungsheizen (wie es unser Baugutachter nennt) steht also nichts im Weg.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen